Welche Tierhalter

Teilnehmer am GESEVO-System sind:

1. Geflügelhaltungen in Niedersachsen (mit Ausnahme der Landkreise Emsland und     Grafschaft Bentheim) und Bremen mit Beständen > 350 Stück Geflügel, die der     Niedersächsischen Tierseuchenkasse gemeldet sind.

2. Geflügelhaltungen in Mecklenburg-Vorpommern mit Beständen  > 350 Tieren, die     der Tierseuchenkasse des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemeldet sind.

3. Schweinehaltungen in Niedersachsen und Bremen (mit Ausnahme der Landkreise     Emsland und Grafschaft Bentheim), die der Niedersächsischen Tierseuchenkasse     gemeldet sind.


4. Schweinehaltungen in Mecklenburg-Vorpommern, die der Tierseuchenkasse des     Landes Mecklenburg-Vorpommern gemeldet sind.