Teilnehmer am GESEVO-System sind:
1. Geflügelhaltungen in Niedersachsen (mit Ausnahme der Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim) und Bremen mit Beständen > 350 Stück Geflügel, die der Niedersächsischen Tierseuchenkasse gemeldet sind.
2. Geflügelhaltungen in Mecklenburg-Vorpommern mit Beständen > 350 Tieren, die der Tierseuchenkasse des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemeldet sind.
3. Schweinehaltungen in Niedersachsen und Bremen (mit Ausnahme der Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim), die der Niedersächsischen Tierseuchenkasse gemeldet sind.
4. Schweinehaltungen in Mecklenburg-Vorpommern, die der Tierseuchenkasse des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemeldet sind.