Schnelle Hilfe

Unter der Telefonnummer 04473 / 926 74 26 ist jederzeit ein Mitarbeiter erreichbar.

Geflügel- und Schweinehalter in Niedersachsen und MecklenburgVorpommern, die dem System beigetreten sind, haben Anspruch auf unsere Unterstützung im Falle von Tierseuchenausbrüchengemäß den mit den jeweiligen Tierseuchenkassen abgeschlossenen Verträgen. Sie erfüllen damit gleichzeitig ihre Vorsorgeverpflichtungen entsprechend §3 Tiergesundheitsgesetz.
Ein vertraglich gesicherter Anspruch auf unsere Unterstützung besteht für den Erstausbruch und für Ausbrüche in dessen 1000-m-Radius. Für weitere Ausbrüche bieten wir die Organisation der Räumung an,
soweit unsere technischen und personellen Möglichkeiten dies zulassen.
Tierhalter außerhalb unserer Versorgungsgebiete können bei Vorhandensein freier Kapazitäten ebenfalls unterstützt werden. GESEVO kann im Fall amtlicher Tötungsanordnungen folgende Aufgaben organisieren:
– Aufbau und Betrieb von Fahrzeugschleusen – Aufbau und Betrieb von Personenschleusen – Tierschutzgerechte Tötung der betroffenen Tiere – Räumung des Bestandes und Verladung – Entwesung des Standortes – Reinigung und Desinfektion – Pauschalierende Abrechnung mit der Tierseuchenkasse
Das Personal ist hierfür umfassend geschult und arbeitsmedizinisch vorbereitet.